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Handschuhe

Handschuhe

Normaler Preis €12,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €12,00 EUR
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Neben Basic Handschuhen habt ihr auch die Möglichkeit Premium Handschuhe zu kaufen.

Jede Ukht kennt doch dieses Problem, wenn man zum Beispiel Geld abheben möchte, aber der Touchscreen des Bankomats mit den Handschuhen einfach nicht bedienbar ist.

Somit ist es notwendig, einen Handschuh teilweise oder ganz auszuziehen, um die Hand benutzen zu können.

Mit diesen Handschuhen passiert das niewieder!

Denn an beiden Händen kann man am Zeigefinger und am Daumen ganz einfach eine Kuppe öffnen und somit ist dieses Problem gelöst!

Die Handschuhe funktionieren auch am Touchscreen beim Smartphone, ohne die Kuppe zu öffnen. (Ist bei jedem Handy anders!)

Die Handschuhe sind, blickdicht und sitzen wie eine zweite Haut sehr angenehm.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass man die Handschuhe nicht reißen (zu fest anziehen) darf.

Der Stoff ist äußerst qualitativ im Gegensatz zu manchen sehr günstigen Handschuhen, die sehr schnell Löcher bekommen oder viele Fäden abstehen.

Jeder Handschuh wird einzeln nochmal überprüft!

Auch im Sommer ist es mit den Handschuhen nicht allzu heiß.

Man kann sie übrigens bei ca. 30 Grad in der Waschmaschine waschen.

Ich selbst bin von ihnen überzeugt, Allahumma barik!

Hol dir jetzt deine Lieblingshandschuhe!

 

Tipp: Wenn ihr unauffällig bleiben möchtet aber trotzdem eure Hände bedecken wollt, dann könnt ihr (je nachdem welche Hautfarbe ihr habt) Handschuhe in der Farbe Creme, Mokka oder Dunkel Braun tragen.

 

Wieso Handschuhe tragen ?

 

Shaykh al-Munāğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

 

Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah (raḥimullāh) sagte:

„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“ (Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

Shaykh ibn Taymiyyah sagte Weiters:

„Die richtige Meinung bei der Rechtschule von Ḥanbal und Mālik ist, dass es Pflicht ist alles zu bedecken, außer einem oder zwei Augen um den Weg zu sehen.“ (Ḥijāb wa Safur S. 10)

 

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furuʾ 1:601)

 

Al-Ḥafidh ibn al-Qayyīm al-Jawziyyah, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwrah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“ (Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

 

Ibn Taymiyyah sagte:

„Das Wort „Jilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“ (Fatāwā Band 2, S. 110)

 

Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʾī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“ (Islamweb Fatwā Nr. 81554)

 

Desweiteren wurde von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:

„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“

Imām as-Subkī folgte ebenfalls der Rechtschule von Imām ash-Shāfiʾī.

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī (auch ein Anhänger des Shāfiʾī-Fiqh) erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen?

In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:

„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“ (Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

 

Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī an, sagte in einer seiner Fatāwā folgendes:

„Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb (die vollständige Bedeckung des Gesichts und der Hände mit einem kleinen Augenschlitz, womit man sehen kann) verpflichtend (fard) ist. Imām Abū Ḥanifa sagt, dass der Niqāb „wāğib“ ist und dass das Gesicht und die Hände sichtbar sein dürfen, vorrausgesetzt, dass keine Angst besteht, dass der Anblick des weiblichen Gesichts reizvoll ist. Wenn die geringste Chance besteht, dass in dem Betrachter die Begierde entsteht (mit Begierde ist gemeint, dass der Betrachter das weibliche Gesicht sieht und er denkt, dass sie schön aussieht; damit sind keine sexuellen Gedanken gemeint), dann ist es ḥarām (verboten) für die Frau, wenn sie ihr Gesicht und ihre Hände zeigt.“

 

"Die Gelehrten haben ihre Aussagen schon seid langer Zeit bestätigt, dass eine muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss, wenn das Risiko der Fitnah (Versuchung) besteht. Mit Fitnah (Versuchung) ist gemeint, wenn die Frau schön aussieht, oder wenn sich die Unmoral verbreitet hat, oder wenn sich die unzüchtigen Menschen weit verbreitet haben.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

 

Also lässt sich schlussfolgern, dass es laut den Rechtschulen (madhāhib) das Beste ist, wenn die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände verschleiert. Die korrekteste Ansicht der Mālikī-, Ḥanbalī- und Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die Ganzkörperverschleierung (einschließlich Gesicht und Hände) verpflichtend ist und laut der Ḥanafī-Rechtschule wird es zur Pflicht, wenn Fitnah entsteht und, wie im 4. Kapitel aufgeführt, war schon zu der Zeit von Ibn Nujaym, der ein Gelehrter der Ḥanafī-Rechtschule war, die Fitnah so groß, dass der Niqāb zur Pflicht wurde.

Es lässt sich also im Großen und Ganzen sagen, dass die meisten Gelehrten den Niqāb als fard (verpflichtend) ansehen und dies ist auch in Bezug auf Qurʾān und Sunnah die richtigste Meinung. Man muss verstehen, dass das Gesicht das Körperteil ist, worauf die Leute als Erstes achten und deshalb ist eine große Fitnah.

Auch der Ṣaḥābī (Gefährte des Propheten Muḥammad ṣalla-llāhu ʿalaihi wa salām) Ibn ʿAbbās (raḍiallāhu ʿanhu), war der Meinung, dass der Niqāb fard ist, denn er sagte:

„Allāh hat uns befohlen; wenn eine Frau bei Notwendigkeit ihr Haus verlässt, dann soll sie ihr Gesicht ab der Oberseite des Kopfes mit einem Ğilbāb bedecken und nur ein einziges Auge darf sie zeigen.“ [Tafsīr Ibn ʿAbbās; Sūra 33:59]

Und wer hat den Islām nach dem Propheten (ṣalla-llāhu ʿalaihi wa salām) am Besten verstanden? Seine Gefährten!

Möge Allāh, gepriesen und erhaben ist er,

uns alle rechtleiten und ein korrektes Verständnis für den Islām geben āmīn.

{O Prophet! Sage deinen Frauen,Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen einen Teil ihres Überwurfs über sich herunterziehen. So werden sie eher erkannt und nicht belästigt. Allāhs Vergebung und Barmherzigkeit sind unermesslich.} (33:59)

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